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Sie möchten bauen !

 

Um den Wunsch so rasch als möglich verwirklichen zu können, sollten Sie sich vorher um alle Details kümmern und nichts dem Zufall überlassen. Führen Sie deshalb vor Planungsbeginn ein Gespräch mit der zuständigen Mitarbeitern im Bauamt der Marktgemeinde Raaba

 

Wobei wir Ihnen noch helfen können:

  • Welche Gesetze bzw. Verordnungen sind beim Bauen einzuhalten
  • Welche verschiedenen Arten von Bauvorhaben kennt das Stmk. Baugesetz
    (bewilligungspflichtige - anzeigepflichtige - bewilligungfreie)
  • In welcher Form habe ich ein Ansuchen zu stellen und welche Unterlagen brauche ich
  • Welche Formulare gibt es und wann brauche ich sie
  • Auskünfte zu Ihrem Bauakt
  • Auskünfte zu Teilungs- und Raumordnungsangelegenheiten
  • Auskünfte zu Straßen-, Wasser- und Kanalangelegenheiten

Bei uns erhalten Sie:

  • sämtliche Formulare rund ums Bauen
  • Auszüge aus der Digitalen Katastermappe, dem Flächenwidmungsplan
    sowie den Naturstandsdaten
  • Grundbuchsauszüge
  • Kehrbücher

Abgabeninformation:

  • Kanalanschlussgebühr € 17,60 netto je m2
  • Kanalbenützungsgebühr € 1,76 netto je m2
  • Bauabgabe € 8,72 netto je m2

Weitere Informationen zum Thema Bauen und Wohnen:

Förderung für barrierefreies und altengerechtes Sanieren des Landes Steiermark PDF Drucken E-Mail

Möglichst viele SteirerInnen sollen so lange wie möglich zu Hause wohnen können. Daher fördert das Land Steiermark Baumaßnahmen, die ein barrierefreies und altengerechtes Wohnen erlauben.

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Bauarbeiten Liebenauer Hauptstraße PDF Drucken E-Mail

Ab April 2012 wird mit dem Bau des Südgürtels (zwischen Puntigamer Brücke und Liebenauer Gürtel) begonnen. 
HIER erhalten Sie alle Informationen zum Projekt sowie zu den Umleitungen.

 
Vor dem Hausbau PDF Drucken E-Mail

Hier finden Sie Informationen zum allgemeinen Verahrensablauf sowie die grundsätzliche Unterscheidung von Bauvorhaben

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Ende des Bauvorhabens PDF Drucken E-Mail
Wenn Sie Ihr Bauvorhaben soweit abgeschlossen und auch die Aufschließungen Ihres Hauses durchgeführt haben, dann müssen Sie der zuständigen Behörde diesen Umstand melden. Dies erfolgt durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige.
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Informationen zu Förderungen vom Land Steiermark PDF Drucken E-Mail

Informationen zu den Themen Finanzierung und Förderung vom Land Steiermark erhalten Sie hier

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Öffnungszeiten:

Bürgerservice - Parteienverkehr

Mo., Di., Fr. : 08.00 - 12.00 Uhr

Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag kein Parteienverkehr!

So finden Sie zu uns

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Josef-Krainer-Straße 40,
8074 Raaba
Tel.: 0316 401136-0

 

So finden Sie zu uns
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