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Ende des Bauvorhabens PDF Drucken E-Mail
Wenn Sie Ihr Bauvorhaben soweit abgeschlossen und auch die Aufschließungen Ihres Hauses durchgeführt haben, dann müssen Sie der zuständigen Behörde diesen Umstand melden. Dies erfolgt durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige.

Damit Sie Ihr Haus auch nutzen und bewohnen dürfen, müssen Sie zuvor in der Marktgemeinde Raaba um eine Benützungsbewilligung ansuchen. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und damit benützt werden darf.

 

Folgende Überprüfungsbefunde beizulegen sind dem Antrag beizulegen:

  • Bescheinigung über die bewilligungsgemäße Ausführung und den Bauvorschriften des Landes entsprechende Bauausführung
  • Überprüfungsbefund Rauchfangkehrerbetrieb
  • Überprüfungsbefund Elektroinstallationsfirma
  • Überprüfungsbefund der Heizanlagen
  • Bescheinigung über Dichtheit der Rohrleitungen etc.

TIPP:
Informieren Sie sich im Marktgemeindeamt bezüglich Ihres spezifischen Bauvorhabens

 

 

 

 
 

Öffnungszeiten:

Bürgerservice - Parteienverkehr

Mo., Di., Fr. : 08.00 - 12.00 Uhr

Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag kein Parteienverkehr!

So finden Sie zu uns

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Josef-Krainer-Straße 40,
8074 Raaba
Tel.: 0316 401136-0

 

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