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Der Gemeinderat gilt als oberstes Organ der Gemeinde. In Raaba setzt sich dieses Kollegialorgan aus 15 Mitgliedern zusammen. Die anzahl der Gemeinderäte ist abhängig von der Einwohnerzahl. Der Gemeinderat wird auf die Dauer von 5 Jahren (Wahlperiode) von den wahlberechtigten Gemeindebürgern gewählt.
Der Gemeinderat kann über alle Bereiche des eigenen Wirkungsbereiches Beschlüsse fassen solang dies nicht von gesetz anders geregelt ist.
Dies nennt man Generalkompetenz. Ein angelobter Gemeinderat hat neben den Pflichten der Amtsverschwiegenheit, der Einhaltung aller geltenden Gesetze, dem erscheinen bei Sitzungen und weiteren das Recht Anträge und Anfragen zu Tagesordnungsounkten zu stellen und das Recht auf Akteneinsicht nach Erhalt der Einladung im Gemeindeamt und während der Gemeinderatssitzung.
Der Wirkungskreis des Gemeinderates als Kollegialorgan ist im §43 der Stmk. Gemeindeordnung angeführt. Der Gemeinderat ist generell das beschließende und überwachende Organ und somit das "oberste Organ" der Gemeinde. Der Gemeinderat wählt den Bürgermeister
In Raaba setzt sich der Gemeinderat folgend zusammen:
SPÖ: 9 Gemeinderatssitze
ÖVP: 6 Gemeinderatssitze
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