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Seit 15.06.2009 sind Kindeseintragungen in den Reisepässen der Eltern nicht mehr möglich, ab 15.06.2012 verlieren die davor getätigten Kindeseintragungen automatisch ihre Gültigkeit.
Daher muss jedes Kind ab 15.06.2012 einen eigenen Reisepass besitzen, auch für Reisen innerhalb der EU. Die Reisepässe der Eltern, in welchen die Kindeseintragung ist, behält jedoch die Gültigkeit, wie im Reiesepass angeführt.
Die Zustellung des Reisepasses dauert in der Regel 5 - 7 Werktage, bei Expresspässen 2 - 3 Werktage. Auf Grund der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen kann sich die Zustellung jedoch verzögern. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen bereits jetzt, rechtzeitig einen Reisepass für Ihr Kind zu beantragen, um Probleme in der Sommerurlaubszeit zu vermeiden.
Den Reisepass für Ihr Kind können Sie im Amt der Marktgemeinde Raaba beantragen.
Sie benötigen folgende Unterlagen: - Geburtsurkunde des Kindes - Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes - Reisepass in dem das Kind eingetragen ist (die Eintragung wird gestrichen) - Reisepassfoto - Kosten:
| kostenlos |
bis 2. Geburtstag |
| € 30,- |
bis 12. Geburtstag |
| € 75,90 |
ab 12. Geburtstag |
| Expresspass: |
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| € 45,- |
bis 12. Geburtstag |
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€ 100,-
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ab 12. Geburtstag |
Fingerabrücke werden bei Kindern ab dem 12. Geburtstag genommen.
Gültigkeit des Reisepasses:
| 2 Jahre |
bis 2. Geburtstag |
| 5 Jahre |
bis 12. Geburtstag |
| 10 Jahre |
ab 12. Geburtstag |
Bei Fragen:
Christopher Verlitsch Tel.: 0316/401136-10 Mail:
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