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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2011 folgende Förderungen um ein weiteres Jahr, bis 31.12.2012, einstimmig beschlossen.
a) Förderung, Ankauf e-bike b) Förderung, Sicherheitsmaßnahmen für Wohnhäuser und Wohnunge c) Förderung, Umweltfreundlicher Baumaßnahmen d) Förderung, energetische Sanierung
a) Förderung, Ankauf e-bike
Die Anschaffung von Elektrofahrrädern wird gegen Vorlage der Rechnung einmalig mit € 100,- je Elektrofahrrad gefördert. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis 31.12.2012.
b) Förderung, Sicherheitsmaßnahmen für Wohnhäuser und Wohnungen
Sicherheitseinrichtungen für Einfamilienhäuser und Wohnungen in Mehrparteienhäuser werden wie folgt gefördert:
Grundsätzlich lehnt sich die Marktgemeinde Raaba an die technischen Förderrichtlinien des Landes Steiermark an. Das Förderausmaß pro Sicherheitseinrichtung beträgt 20% der anerkannten Investitionskosten für Sicherheitstüren, Sicherheitsfenster, Alarmanlagen oder Videoüberwachungsanlagen, bis zu einem Betrag von € 700,- je Maßnahme. Der maximale Förderungsbetrag aller Sicherheitseinrichtungen pro Einfamilienwohnhaus bzw. Wohnung beträgt € 1.400,-. Die Förderung läuft bis 31.12.2012.
c) Förderung, Umweltfreundlicher Baumaßnahmen
Umweltfreundlichen Baumaßnahmen werden wie folgt zu gefördert:
Die Förderungen beziehen sich auf private Wohnbauprojekte sowie Wohnbauprojekte von gewerblichen oder gemeinnützigen Wohnbauträgern, nicht aber sonstige Unternehmen. Es werden auch Objekte gefördert, welche nicht von der FA 15 (Abteilung Wohnbauförderung des Landes Steiermark) gefördert werden. Gemeindeförderungen betreffend wohnbaugeförderte Wohnbauprojekte bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Demnach ist beabsichtigt Einfamilienwohnhäuser (max. 2 Wohneinheiten) folgender Maßen zu fördern:
- Thermische Solaranlagen von 6 m² bis max. 16 m²Aperaturfläche in Höhe von € 50/m², zusätzlich ein Sockelbetrag von € 300,-- für teilsolare Raumheizungen.
Ausgenommen von der Förderung ist die Warmwasserbereitung für Schwimmbäder.
- Photovoltaikanlagen von 2 kWp bis max. 6 kWp zurechenbarer, erreichte Leistung in Höhe von € 200/kWp.
- Moderne Holzheizungen, welche außerhalb des Fernwärmeanschlussbereiches liegen, in Höhe von € 1.000/PA.
Für die Punkte 1. – 3. ist eine positive Förderungszusage durch den Steirischen Umweltlandesfonds (Direktförderung) nachzuweisen. Sollte eine Prüfung durch den Steirischen Umweltlandesfonds mangels einer Förderung durch das Land Stmk. nicht erfolgen, so kann die positive Förderungszusage auch über die Energieagentur Graz Umgebung nachgewiesen werden.
4. Erdwärmeanlagen, welche außerhalb des Fernwärmeanschlussbereiches liegen in Höhe von € 1.000/PA. 5. Fernwärme-Neuanschluss in Höhe von € 146/kWh max. 10 kWh. Anschluss Leistung. 6. Regenwasserzisterne mit Pumpanlage bis maximal 20 m³ Wassermenge, in Höhe von € 50/m³ und 50% der Anschaffungskosten der Pumpanlagen, max. € 500,--.
Für Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 Wohneinheiten) gelten folgende Förderrichtlinien
- Thermische Solaranlagen von 16 m² bis max. 60 m²Aperaturfläche in Höhe von € 60/m², zusätzlich ein Sockelbetrag von € 500,-- für teilsolare Raumheizungen.
Ausgenommen von der Förderung ist die Warmwasserbereitung für Schwimmbäder.
- Photovoltaikanlagen von 2 kWp bis max. 15 kWp zurechenbare, erreichte Leistung in Höhe von € 200/kWp.
- Moderne Holzheizungen, welche außerhalb des Fernwärmeanschlussbereiches liegen, in Höhe von € 1.000/150 m² Wohnnutzfläche nach dem Grundsteuergesetz 1955 bzw. Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976, ergibt demnach € 6,67/m² Wohnnutzfläche.
Für die Punkte 1. – 3. ist eine positive Förderungszusage durch den Steirischen Umweltlandesfonds (Direktförderung) nachzuweisen.
Sollte eine Prüfung durch den Steirischen Umweltlandesfonds mangels einer Förderung durch das Land Stmk. nicht erfolgen, so kann die positive Förderungszusage auch über die Energieagentur Graz Umgebung nachgewiesen werden.
4. Erdwärmeanlagen, welche außerhalb des Fernwärmeanschlussbereiches liegen in Höhe von € 1.000/ 150 m² Wohnnutzfläche nach dem Grundsteuergesetz 1955 bzw. Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976, ergibt demnach € 6,67/m² Wohnnutzfläche. 5. Fernwärme-Neuanschluss in Höhe von € 1.460/ 150 m² Wohnnutzfläche nach dem Grundsteuergesetz 1955 bzw. Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976, ergibt demnach € 9,73/m² Wohnnutzfläche. 6. Regenwasserzisterne mit Pumpanlage bis maximal 40m³ Wassermenge, in Höhe € 50/ m³ und 50% der Anschaffungskosten der Pumpanlagen, max. € 1.000,--
Dieser Beschluss gilt bis 31.12.2012.
d) Förderung, energetische Sanierung
Die energetische Sanierung von privaten Wohnhäusern wird wie folgt gefördert:
Gefördert werden (auch in Einzelteilen) die durch eine Fachfirma durchgeführte Sanierung der Fensterflächen, Dachdämmung der obersten Geschossdecke, Fassadenflächen, Kellerdecken und energetisch relevante Haustechniksysteme.
Die Förderung beträgt - Einmalig ein nicht rückzahlbarer Förderbetrag von 15% bei Baukosten in der Höhe von max. € 10.000,- bei einem zu sanierenden Gebäudeteil. Max. Förderbetrag € 1.500,- - Einmalig ein nicht rückzahlbarer Förderbetrag von 15% bei Baukosten in der Höhe von max. € 20.000,- bei zwei zu sanierenden Gebäudeteilen. Max. Förderbetrag € 3.000,- - Einmalig ein nicht rückzahlbarer Förderbetrag von 15% bei Baukosten in der Höhe von max. € 30.000,- bei mind. drei zu sanierenden Gebäudeteilen. Max. Förderbetrag € 4.500,-.
Gewährt wird auch eine Materialförderung bei Dachdämmung der obersten Geschossdecke oder Kellerdecke in Eigenleistung:
Die Förderung beträgt - Einmalig ein nicht rückzahlbarer Förderbetrag von 30% bei Gesamtmaterialkosten in der Höhe von max. € 1.500,- Max. Förderbetrag € 450,-.
Die Förderung läuft bis 31.12.2012.
Basis ist die Förderung der „umfassenden energetischen“ Sanierung der Abt. 15 des Landes Steiermark (Wohnbauförderung) und deren Fördervoraussetzungen.
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