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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 einstimmig die Förderungen der Schul- und Ferienveranstaltungen sowie des Fahrsicherheitstrainings geändert.
Förderung von Schul- und Ferienveranstaltungen
Die Förderung von Schul- und Ferienveranstaltungen wird 01.01.2012 von der bisherigen Maximalförderung € 73,- auf € 100,- je Veranstaltung erhöht. Es werden drei Veranstaltungen wie Projekt-, Wintersport-, Sommersportwochen bzw. –tage, Sprach- oder Schüleraustauschreisen sowie Ferienveranstaltungen je Kind und Kalenderjahr in der Höhe von 50% der nachgewiesenen Kosten jedoch maximal € 100,- gefördert. Bisher wurden Schul- und Ferienveranstaltungen getrennt und mit unterschiedlichen Richtlinien gefördert. In Zukunft können Sie selbst wählen für welche Veranstaltungen Sie eine Förderung beantragen.
Die Förderung erfolgt gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung durch die Schule oder des Veranstalters und der Einzahlungsbestätigung.
Der Antrag auf Förderung für das vorhergehende Kalenderjahr ist spätestens bis31. März des Folgejahres einzureichen. Im Anlassfall entscheidet der Gemeindevorstand.
Förderung des Fahrsicherheitstrainings
Das Fahrsicherheitstraining für GemeindebürgerInnen bis zum 24. Lebensjahr wird ab 01.01.2012 einmalig mit € 160,- gefördert.
Vorzulegen sind die Urkunde des Veranstalters sowie die Einzahlungsbestätigung.
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