|
Auf Grund der neuen Regelung, dass ab 19. Jänner 2013 nur mehr auf 15 Jahre befristete Führerscheine ausgegeben werden, herrscht derzeit hinsichtlich eines Führerscheinumtausches eine völlig unbegründete Sorge und Hektik. Auch wollen wir Sie erneut über die automatische Ungültigkeit der Miteintragungen der Kinder in den Reisepässen der Eltern ab 15.06.2012 informieren.
Führerschein-Umtausch
Auf Grund der neuen Regelung, dass ab 19. Jänner 2013 nur mehr auf 15 Jahre befristete Führerscheine ausgegeben werden, herrscht derzeit hinsichtlich eines Führerscheinumtausches eine völlig unbegründete Sorge und Hektik. Bei den Führerscheinbehörden führt diese Hektik zu einem enormen Andrang, dadurch entstehen für den/die BürgerIn unangenehm lange Wartezeiten.
Alle derzeit ausgestellten Führerscheine (gleichgültig ob Papier- oder Scheckkartenführerschein) sind, so wie alle bis 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine, bis Anfang 2033 gültig. Dies bedeutet, dass all diese Führerscheine erst bis spätestens Anfang 2033 gegen befristete Führerscheine getauscht werden müssen. Bei Erneuerung dieser befristeten Führerscheine wird ab 2013, auch wie schon derzeit unabhängig vom Alter des KFZ-Lenkers keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen und sind in keinem Fall zusätzliche Auffrischungskurse vorgesehen. Auch geht das Recht zum Lenken entsprechender Fahrzeuge mit Ablauf der Frist nicht verloren.
Es besteht daher, außer im unten geschilderten Fall der Ungültigkeit des Führerscheines, kein Grund für einen mit Kosten verbundenen Umtausch Ihres Führerscheines.
Wann ist aber nun ein Umtausch des Führerscheines und daher der Weg zur Führerscheinbehörde wirklich notwendig?
Laut Führerscheingesetz hat der Besitzer eines Führerscheines, der ungültig geworden ist, diesen ohne unnötigen Aufschub bei der Behörde abzuliefern und gegebenenfalls die Ausstellung eines neuen Führerscheines (Duplikat) zu beantragen. Ein Führerschein ist dann ungültig, wenn die behördlichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind, das Lichtbild fehlt oder der Besitzer nicht mehr einwandfrei (z. B. sehr altes Foto) zu erkennen ist, aber auch bei Beschädigungen oder Merkmale seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage steht.
Die Beantragung, Ausstellung, Änderung und Umtausch des Führerscheines sind im Amt der Marktgemeinde Raaba leider nicht möglich, sondern nur in der BH Graz Umgebung (gegenüber Grazer Hauptbahnhof)
Kinderreisepasseintragungen
Weiters weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass Kindeseintragungen in den Reisepässen der Eltern automatisch per 15.06.2012 ihre Gültigkeit verlieren und somit die Feststellung der Identität im Ausland (auch innerhalb der EU) nicht mehr gegeben ist.
Ab 15.06.2012 gilt „eine Person – ein Reisepass“
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig einen eigenen Reisepass für in Reisepässen eingetragene Kinder zu beantragen, da die normale Zustellungsfrist von 5 – 7 Werktagen in den Sommermonaten nicht gewährleistet werden kann.
Sämtliche Informationen bzgl. des Reisepasses können Sie im Amt der Marktgemeinde Raaba, Hr. Christopher Verlitsch, einholen.
|